Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Um wirkliche Experten von anderen Anbietern abzugrenzen sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind zudem darauf vereidigt unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen die Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf
die Ergebnisse verlassen. Weil sie unparteiisch und unabhängig sind werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen
deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Auch danach
steht die Arbeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Öffentlich bestellte Sachverständige
unterliegen zudem einem ständigen Fortbildungszwang.
Das bedeutet, dass öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden
öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen
Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistungen anerkennt,
erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus